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Anwaltskanzlei Bohinc
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VERWALTUNGSRECHT UND VERWALTUNGSVERFAHREN

Alle staatlichen Institutionen in Slowenien stellen Verwaltungsbescheide über die Rechte der Bürger der RS in Einklang mit den geltenden materiellen Vorschriften laut dem Gesetz über das allgemeine Verwaltungsverfahren aus.

Unser Fachwissen wird von mehrjähriger Erfahrung bei der Vorbereitung von Bescheiden im Verwaltungsverfahren in 2. Instanz unterstützt, also im Beschwerdeverfahren, bei dem wir in Zusammenarbeit mit den Mandanten Entwürfe von Entscheiden über die Rechte von Einzelpersonen laut Gesetz über die Versicherung und Beschäftigung im Falle der Arbeitslosigkeit (ZZZPB) erarbeitet haben.

Wir bieten Rechtsberatung für staatliche Institutionen und andere Behörden und fachkompetente Unterstützung bei der Ausstellung von Verwaltungsbescheiden in erster und zweiter Instanz sowie bei der Einreichung von Rechtsmitteln in Verwaltungsstreitigkeiten.

Wir beraten unsere Mandanten hinsichtlich eines optimalen Schutzes der Rechte, die aus einer konkreten materiellen Vorschrift hervorgehen. Für Sie bereiten wir eine Beschwerde gegen einen Bescheid der Verwaltungsbehörde in erster Instanz vor.